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AUFGABEN des ELTERNVEREINS:

Elternvereine übernehmen Aufgaben, die die Schulbehörde nicht ausführen kann, z.B. Stellungnahme zu Schulgesetzen und Verordnungen sowie finanzielle Unterstützungen.

Sie sind unverzichtbar, wenn es um Anschaffungen besonderer Lehrmittel, Unterstützung kreativer Lehrerideen und Projekte geht, die vom Schulerhalter nicht geleistet werden (können).

Elternvereine bringen andere Sichtweisen in den Schulalltag ein, arbeiten aktiv an der Gestaltung des Lebensraumes Schule mit. Sie unterstützen Schüler, die ohne finanzielle Beihilfe des Elternvereins an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen können und fördern Schülerideen.

Elternvereine sind besonders um eine gute Schulpartnerschaft (Vernetzung Lehrer/Schüler/Eltern, Streitschlichtung, Beschwerden, Kommunikation) bemüht.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Elternvereins zählen…

WAHRUNG DER ELTERNINTERESSEN

zu Fragen der Bildung und des Schulbesuches der Kinder:

 

WAHRUNG DES ERZIEHUNGSRECHTES DER ELTERN

 

ERFÜLLUNG DER AUFGABEN DURCH:

 

NICHT ZU DEN AUFGABEN DES ELTERNVEREINES GEHÖREN: