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Vertretung der Elterninteressen 

Die Eltern haben das Recht auf Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und der Schulbehörde durch:

  1. Klassenelternvertreter

  2. Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss

 

Diese Elternvertreter haben folgende Mitwirkungsrechte:

und Mitbestimmungsrechte:

 

Weiters kann der Klassenelternvertreter die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen. Ebenso können die drei Elternvertreter im SGA gemeinsam die Einberufung dieses Ausschusses verlangen.

Damit die Elternvertreter die ihnen eingeräumten Rechte wirksam wahrnehmen können, ist es zweckmäßig, dass sie Kontakt mit dem Elternverein pflegen.           

 

Für die Klassenelternvertreter mit der ihnen zugedachten Funktion als Bindeglied zwischen Eltern der Schüler der betreffenden Klasse und dem Klassenlehrer oder Klassenvorstand und allenfalls weiteren Lehrern dieser Klasse ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:

 

Quelle: Schulhandbuch für Elternvertreter