Elternverein

 

Der Elternverein stellt sich vor

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Mag. Ernst Führer
Obmann

 

Mag. Ursula Berger-Kürzl
Obmannstellvertreterin

Sabine Pontasch
Schriftführerin
 
Mag. Karin Köberl
Schriftführerin-Stellvertreterin
Tanja Knorz
Kassierin
 

Susanne Schrettle
Kassierin-Stellvertreterin

 

Schulpartnerschaft in der Praxis

Aufgaben des Elternvereins

Vertretung der Elterninteressen

Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Landesschulrat)

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses (Elternverein--> bitte im Sekretariat abgeben!)

Bankverbindung des EV --> IBAN: AT52 3813 8000 0101 4505, BIC:RZSTAT2G138

 

Elternvertreter im Schuljahr 2021/22

KL.

KV

Klassenelternvertreter/-in

und Stellvertreter/ -in

MAIL-Adressen

1A

VIV

Gregor WILFING

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1B

WEG

Sonja WENZL

Margit GALLER

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1C

MUM

Ing. Claudia LACKNER

Jeannine SIEBENBRUNNER

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1D

MAY

Romana KASPER

Christine KROIS

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1E

PIR

Marietta KOSCHAK-PINTAR

Claudia NESLER

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1F

MER

Karin PONGRATZ

Andrea KLAUSCHER

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2A

STE

Bianca HEß

Karin KÖBERL

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2B

SCK

Georg SCHNEDL

Andrea ROIS

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2C

GOT

Gudrun LIST

Sabine JAUCK

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2D

BUC

Anke HÖCHER

Anke MAI

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2E

REP

Harald STOIMAIER

Stephanie KABON

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2F

WIJ

Alexandra JEHLE 

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3A

BED

Dr. Agnes KRASSER-TILZ

Tina CIMMERMANN

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3B

URD

Romana KASPER

Peter DROST

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3C

LIN

Martina MEIXNER

Sabine LANZ

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3D

MAL

Edmund PETEK

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3E

NDF

Dr. Katharina HADEYER-INGOLIC

Mag. Silvia SZMEJ

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4A

MUS

Sandra KOLLMANN

Melanie HIRZER

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4B

KLA

Nicole LAMPRECHT

Daniela PICHLER

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4C

WES

Alfred LEITGEB

Christine REXEIS

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4D

MOP

Sandra JARITZ

Katharina URDL-NEUHOLD

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4E

JAN

Josef BREINL

Doris GREINER

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5A

NEL

Johanna TENTSCHERT

Susanne HUBER-GRABENWARTER

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5B

PFS

Ing. Andreas GEIGER

Robert FEKONJA

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5C

PAL

Claudia GLÖßL

Mag. Gerald RAPPOLD

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6A

GOJ

Harald STOIMAIER

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6B

MUR

Jörg ZWICKER

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6C

RAJ

Ursula BERGER-KÜRZL

Anita LEBENBAUER

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7A

ERM

Edith WINKLER

Eva EIBINGER

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7B

GRU

Mag. Nicole LAMPRECHT

Brit PEYRER

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8A

KRA

Mag. Christiane GRÜN

Dr. Bettina EDLER

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8B

PIC

Mag. Ernst FÜHRER

Peter KRENNER

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8C

BIN

Tina CIMMERMANN

Irmgard ANDERS

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Schülerunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Infos des Bundesministeriums: Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Bedingungen/Anspruch:

Österreichische StaatsbürgerInnen, die eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule u.ä. besuchen, wenn sie sozial bedürftig sind und an einer mindestens fünftägigen Schulveranstaltung teilnehmen. Die Unterstützung richtet sich nach dem Einkommen, Familienstand und Familiengröße und beträgt bis zu € 200,00.

-->Antragsformulare und Merkblätter liegen in der Direktion auf und müssen nach dem Ausfüllen und vor der Abgabe bestätigt werden.

Antragsfrist:

Die Einreichung hat nach Möglichkeit vor Beginn der Schulveranstaltung zu erfolgen.

Letzter Termin: 31. März des jeweiligen Schuljahres

Jedes Jahr ein neues Antragsformular! (wird vom Klassenvorstand bzw. Schulveranstaltungsleiter bestätigt)

 

Unterstützungsansuchen außerdem (zusätzlich) an:

  • Elternverein Ansuchen um Unterstützung durch den Elternverein (--> bitte im Sekretariat abgeben!)

  • ProRe (Formulare im Sekretariat)

  • Rotes Kreuz bis spätestens März [bitte wenden Sie sich an den Leiter der Schulverantaltung oder direkt an den RotKreuzReferenten (Prof. Hartinger oder Prof. Meier)]
  • Gemeinden

SCHULPARTNERSCHAFT IN DER PRAXIS

Eine wichtige Grundlage für eine gute Zusammenarbeit von LEHRERN, ELTERN und SCHÜLERN ist die KOMMUNIKATION untereinander.

Als Elternverein wollen wir Ihnen unsere Aufgaben ein wenig näher bringen.

Der Elternverein übt seine Tätigkeit auf privatrechtlicher Basis aus, ist nicht weisungsgebunden und eine wertvolle Ergänzung und Hilfe für die schulpartnerschaftlichen Gremien am Schulstandort.

Die Elternvereinsvertreter können dem Schulleiter und dem Klassenvorstand Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Der Schulleiter muss sie prüfen und mit den Elternvereinsvertretern besprechen.

AUFGABEN des ELTERNVEREINS:

Elternvereine übernehmen Aufgaben, die die Schulbehörde nicht ausführen kann, z.B. Stellungnahme zu Schulgesetzen und Verordnungen sowie finanzielle Unterstützungen.

Sie sind unverzichtbar, wenn es um Anschaffungen besonderer Lehrmittel, Unterstützung kreativer Lehrerideen und Projekte geht, die vom Schulerhalter nicht geleistet werden (können).

Elternvereine bringen andere Sichtweisen in den Schulalltag ein, arbeiten aktiv an der Gestaltung des Lebensraumes Schule mit. Sie unterstützen Schüler, die ohne finanzielle Beihilfe des Elternvereins an Schulveranstaltungen nicht teilnehmen können und fördern Schülerideen.

Elternvereine sind besonders um eine gute Schulpartnerschaft (Vernetzung Lehrer/Schüler/Eltern, Streitschlichtung, Beschwerden, Kommunikation) bemüht.

 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Elternvereins zählen…

WAHRUNG DER ELTERNINTERESSEN

zu Fragen der Bildung und des Schulbesuches der Kinder:

  • Wahrnehmung der Aufgaben des Elternvereines (u.a. Abgabe von Vorschlägen, Wünschen, Beschwerden und Stellungnahmen an der Schule).

  • In Schulen mit Schulgemeinschaftsausschuss: Entsendung der Vertreter der Erziehungsberechtigten in diesen Ausschuss.

  • Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft.

  • Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte.

  • Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im SGA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

WAHRUNG DES ERZIEHUNGSRECHTES DER ELTERN

  • Unterstützung der Miterziehungsaufgaben der Schule unter Wahrung des primären Erziehungsrechtes der Eltern.

  • Förderung positiver Erziehungseinflüsse (u.a. Unterstützung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes) und Abwehr negativer Einflüsse (Brutalität, Rauschgift, Alkoholmissbrauch, Pornographie, antidemokratische Tendenzen u.a.) in Zusammenarbeit mit der Schule.

 

ERFÜLLUNG DER AUFGABEN DURCH:

  • schriftliche und mündliche Weitergabe von Anliegen der Elternschaft an die Schule (Schulleitung), an Behörden, Ämter usw.

  • Mitwirkung in den Schulgemeinschaftseinrichtungen

  • Unterstützung der Klassenelternvertreter und der Elternvertreter in den Schulgemeinschaftsausschüssen.

 

NICHT ZU DEN AUFGABEN DES ELTERNVEREINES GEHÖREN:

  • Wahrnehmung parteipolitischer Aufgaben und Ziele

  • Ausübung schulbehördlicher Aufgaben

  • Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht und

  • Wahrnehmung von Aufgaben der sozialen Fürsorge.

 

Vertretung der Elterninteressen 

Die Eltern haben das Recht auf Vertretung ihrer Interessen gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und der Schulbehörde durch:

  1. Klassenelternvertreter

  2. Elternvertreter im Schulgemeinschaftsausschuss

 

Diese Elternvertreter haben folgende Mitwirkungsrechte:

  • Recht auf Anhörung

  • Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler allgemein betreffen

  • Recht auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen

  • Recht auf Stellungnahme bei der Wahl von Unterrichtsmitteln

  • an Schulen mit SGA weiters: Recht auf Teilnahme an Schulkonferenzen, ausgenommen Beratungen und Beschlussfassungen über Angelegenheiten der Leistungsbeurteilung einzelner Schüler u.ä.

und Mitbestimmungsrechte:

  • Recht auf Mitentscheidung bei der Androhung des Antrages auf Ausschluss eines Schülers

  • das Recht auf Mitentscheidung bei der Antragstellung auf Ausschluss eines Schülers

  • das Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln.

 

Weiters kann der Klassenelternvertreter die Einberufung einer Sitzung des Klassenforums verlangen. Ebenso können die drei Elternvertreter im SGA gemeinsam die Einberufung dieses Ausschusses verlangen.

Damit die Elternvertreter die ihnen eingeräumten Rechte wirksam wahrnehmen können, ist es zweckmäßig, dass sie Kontakt mit dem Elternverein pflegen.           

 

Für die Klassenelternvertreter mit der ihnen zugedachten Funktion als Bindeglied zwischen Eltern der Schüler der betreffenden Klasse und dem Klassenlehrer oder Klassenvorstand und allenfalls weiteren Lehrern dieser Klasse ergeben sich u.a. folgende Aufgaben:

  • Regelmäßiger Kontakt mit den Eltern der Schüler der betreffenden Klasse, Weitergabe von allgemeinen Anliegen, Wünschen usw. der Eltern an den Klassenlehrer oder Klassenvorstand.

  • Regelmäßiger Kontakt mit dem Klassenlehrer oder Klassenvorstand, Weitergabe von Anliegen und Wünschen usw. der Schule an die Eltern..

  • Mitwirkung bei der Vorbereitung der Sitzungen des Klassenforums (u.a. Vorschläge für die Tagesordnung) bzw. einer Klassenelternberatung in Zusammenarbeit mit dem Klassenvorstand.

  • Aktive Teilnahme an den Sitzungen des Klassenforums und der Klassenelternberatung (z.B. Führung der Anwesenheitsliste, Kontrolle der Stimmberechtigten, Ausgabe und Einsammeln der Stimmzettel, ev. Führung schriftlicher Aufzeichnungen).

  • Falls erforderlich, Mitwirkung beim Vollzug der Beschlüsse des Klassenforums.

  • Kontakte mit anderen Klassenelternvertretern der betreffenden Schule.

  • Unterstützung von Maßnahmen der Schule, die der Förderung der Schulgemeinschaft in der betreffenden Klasse dienen.

 

Quelle: Schulhandbuch für Elternvertreter

   
© BG-Rein, Pei