Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

unser Bezirk ist ab Fr. 23.10.20 auf der Corona-Ampel auf orange. Wir müssen daher vorbereitet sein, falls ab dem 3. November auch die Schulen auf orange umgestellt werden.  Die KVs der Oberstufe müssen die Klassen schon jetzt in zwei Gruppen einteilen, die bei einer möglichen Umstellung der Schule auf orange nach dem 3.11. abwechselnd Unterricht haben würden. Beide Gruppen würden täglich abwechselnd Präsenzunterricht und Distance-Learning (z.B. Arbeitspakete, Hausübung) absolvieren. Stundenplan und Lehrfächerverteilung würden dabei nicht geändert. Die Leistungsfeststellung und die Leistungsbeurteilung der Schülerinnen und Schüler in einzelnen Unterrichtsgegenständen bei Ampelphase ORANGE würde grundsätzlich wie im Regelbetrieb erfolgen. Schularbeiten können verschoben werden.

Für die Unterstufe bleibt der Präsenzunterricht aufrecht. Ein Informationsschreiben der Bildungsdirektion liegt bei.

Wir werden Sie am Ende der Herbstferien über allfällige Maßnahmen informieren!

 

Ab sofort kann bei einem Verdachtsfall in der Schule ein mobiles Testteam angefordert werden, das dann nach Einschätzung der Situation auch Testungen der Mitschüler/-innen und/oder Lehrkräfte durchführen kann – entweder noch vor Ort oder im Rahmen von Hausbesuchen. Laut Pandemiegesetz kann man sich dieser Testung nicht entschlagen. Eltern von Kindern bis zur 8. Schulstufe haben allerdings die Möglichkeit auszuwählen, wie Testungen bei ihren Kindern durchgeführt werden sollen.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, diese schwierige Phase möglichst gut zu überstehen, indem Sie erkrankte Kinder nicht in die Schule schicken und indem auch Sie die jungen Menschen auf die so wichtigen Hygienemaßnahmen hinweisen. Vor allem das Händewaschen bzw. Desinfizieren nach der Fahrt im Bus ist sehr wichtig.  

Mit freundlichen Grüßen R. Oswald

Informationsschreiben zur Testung von Jugendlichen im Schulbetrieb bis zur 8. Schulstufe

Informationsschreiben zur Testung von Jugendlichen im Schulbetrieb ab der 9. Schulstufe

Bogen für Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Rachenabstrich im Rahmen einer Verdachtsfallabklärung oder Umgebungsuntersuchung gem. § 5 Epidemiegesetz auf behördliche Anordnung der Gesundheitsbehörde durch das Rote Kreuz

   
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